Die Weihnachtsfeier ist für viele Unternehmen ein traditionelles Teamevent, um das Jahr gemeinsam mit allen Mitarbeitenden ausklingen zu lassen. Solche Anlässe bieten die Gelegenheit, Erfolge zu feiern, Beziehungen zu stärken und die Team-Dynamik zu fördern. Doch auch bei einer ausgelassenen Weihnachtsfeier lauern aus arbeitsrechtlicher Sicht Risiken, insbesondere dann, wenn Alkohol oder Cannabis im Spiel sind. Arbeitgeber in kleinen und mittelständischen Unternehmen sollten sich ihrer arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeiten bewusst sein, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Der Konsum von Alkohol auf Weihnachtsfeiern ist in vielen Unternehmen Tradition. Häufig gibt es keine strikten betrieblichen Regeln, die Alkohol bei solchen Feierlichkeiten untersagen, und ein Glas Wein oder ein Bier mit Kollegen wird meist nicht problematisch gesehen. Wichtig ist jedoch, dass der Konsum in einem Rahmen bleibt, der das Verhalten nicht negativ beeinflusst oder die Fähigkeit zur Rückkehr an den Arbeitsplatz (z.B. bei Halbtagsfeiern) nicht einschränkt.
Seit der Legalisierung von Cannabis (in begrenztem Umfang und unter bestimmten Grenzwerten) stellt sich zudem die Frage, wie mit Cannabis auf Firmenfeiern umzugehen ist. Auch wenn Freizeitkonsum legal ist, können Unternehmen den Konsum von Cannabis auf betrieblichen Veranstaltungen – wie der Weihnachtsfeier – durch interne Richtlinien einschränken oder untersagen. Arbeitgeber haben zudem die Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, die sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Beispielsweise verbieten manche Bundesländer den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit, was auch für einige Veranstaltungsorte für Weihnachtsfeiern gilt.
Sollte der Konsum von Alkohol oder Cannabis auf der Weihnachtsfeier zu einem unangemessenen Verhalten führen, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mitarbeitende gegen betriebliche Regelungen verstößt, die den Konsum solcher Substanzen auf Firmenveranstaltungen untersagen. Doch selbst ohne eine spezifische Regelung kann Fehlverhalten aufgrund von Alkohol- oder Cannabiskonsum eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung darstellen.
Ein Beispiel für eine solche Konsequenz ist die Abmahnung. Diese kann notwendig werden, wenn übermäßiger Konsum zu Fehlverhalten wie beleidigenden Äußerungen gegenüber dem Vorgesetzten oder unangemessenem Verhalten gegenüber Kollegen führt. Die Abmahnung dient in diesem Fall als formelle Warnung und zeigt dem Mitarbeitenden auf, dass ein solches Verhalten inakzeptabel ist und bei Wiederholung ernsthaftere Konsequenzen drohen.
In schwerwiegenden Fällen, die das Arbeitsverhältnis erheblich belasten, kann eine verhaltensbedingte Kündigung – gegebenenfalls sogar eine fristlose Kündigung – gerechtfertigt sein. Beispielsweise könnte eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung notwendig werden, wenn ein Mitarbeitender nach übermäßigem Konsum gewalttätig gegenüber Kollegen wird. Eine solche Reaktion des Arbeitgebers dient nicht nur dem Schutz der betroffenen Kollegen, sondern auch der Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitenden.
Um unangenehmen Vorfällen vorzubeugen, können Arbeitgeber im Vorfeld klare Richtlinien für den Konsum von Alkohol und Cannabis auf der Weihnachtsfeier festlegen. Solche Regelungen lassen sich in Form von Betriebsvereinbarungen, internen Richtlinien oder individuellen Konsumverboten gestalten. Sie helfen dabei, Unsicherheiten zu vermeiden und den Mitarbeitenden Orientierung für das richtige Verhalten zu geben.
Eine rechtzeitige und deutliche Kommunikation dieser Regeln ist entscheidend. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über die Regeln und möglichen Konsequenzen informiert sind. Eine Mitteilung im Intranet oder eine E-Mail, eventuell mit einer Bestätigungsanforderung, stellt sicher, dass alle Beteiligten die Regeln kennen und sich ihrer bewusst sind. Diese Mitteilungen sollten auch Hinweise auf geltende gesetzliche und länderspezifische Verbote beinhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
In bestimmten Fällen können individuelle Maßnahmen sinnvoll sein. Wenn etwa ein Mitarbeitender in der Vergangenheit bei Firmenevents durch übermäßigen Konsum negativ aufgefallen ist, kann der Arbeitgeber für diesen Mitarbeitenden zusätzliche Einschränkungen festlegen, um das Risiko eines erneuten Vorfalls zu minimieren und eine angenehme Feier für alle Teilnehmenden zu ermöglichen.
Die Weihnachtsfeier ist eine wertvolle Gelegenheit, das Teamgefühl zu stärken und das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen. Mit durchdachten Regelungen und offener Kommunikation können Arbeitgeber sicherstellen, dass diese Feier harmonisch und sicher verläuft. Klare Regeln, ein Verständnis für die arbeitsrechtlichen Risiken und präventive Maßnahmen tragen dazu bei, mögliche Probleme zu vermeiden und ein positives Event für alle zu schaffen.
Alkohol und Cannabis bei Firmenfeiern können ein Risiko darstellen. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden für einen verantwortungsbewussten Konsum sensibilisieren. Indem sie klare Richtlinien schaffen.
Eine Firmenfeier soll das Team stärken und die Unternehmenskultur fördern – und genau das lässt sich auch ohne übermäßigen Konsum von Alkohol und Cannabis erreichen.
In diesem Sinne: Frohe Weihnachtsfeier!