Die Arbeitsgerichtsprozesse aufgrund betriebsbedingter Kündigungen haben enorm zugenommen. In manchen Städten vergeben die Gerichte erst im Juni 2025 wieder Gütetermine. Die wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre – von der Corona-Pandemie über die Energiekrise bis hin zu Auftragseinbrüchen – führen zu steigenden Zahlen betriebsbedingter Kündigungen. Erfahren Sie, wie Sie die Maßnahmen richtig vorbereiten und umsetzen.
"Kündigung geht - oder geht nicht?" - die wohl meistgestellte Frage in unserer Kanzlei und von uns schon tausendfach in Einzelgesprächen beantwortet. Höchste Zeit also, darüber einen Crash-Kurs von 4 Stunden anzubieten.
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Sind Sie als Arbeitgeber unsicher, wie Sie auf Verdachtsfälle von Drogenmissbrauch im Betrieb reagieren sollen? Fühlen Sie sich von den rechtlichen Hürden überfordert oder unfair behandelt, wenn es darum geht, problematische Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu kündigen ohne oder mit nur wenig Abfindung?
Sind Sie als Arbeitgeber unsicher, wie Sie auf Minderleistung oder Schlechtleistung im Betrieb reagieren sollen? Kennen Sie die Voraussetzungen, sich notfalls von Mitarbeitern zu trennen, die Ihre Erwartungen dauerhaft nicht erfüllen? Liegt mangelnde Leistungsbereitschaft vor oder sind es gesundheitliche Gründe die die Arbeitsfähigkeit einschränken?
"Kündigung geht - oder geht nicht?" - die wohl meistgestellte Frage in unserer Kanzlei und von uns schon tausendfach in Einzelgesprächen beantwortet. Höchste Zeit also, darüber einen Crash-Kurs von 4 Stunden anzubieten.
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Jeder Arbeitgeber kennt das Problem: Häufig werden Abmahnungen nicht korrekt formuliert – und das kann teuer werden. Das Risiko ist hoch: Wenn eine Abmahnung unwirksam ist, führt dies oft dazu, dass die Kündigung ebenfalls unwirksam ist, und der Arbeitgeber verliert vor Gericht. Schlimmer noch, der Arbeitgeber muss Verzugslohn zahlen, obwohl gute Kündigungsgründe vorlagen. Solche Fehler sind vermeidbar!
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"Top Unterstützung und Beratung. Die mit unserem Fall betraute Anwältin, Fr. Zimmermann, hat es hervorragend verstanden, die für unseren Fall maßgeblichen Regelungen des Arbeitsrechts auch für uns nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und uns so sehr gut durch das Verfahren zu führen. Mit dem schlussendlich erzielten Ergebnis sind wir ausgesprochen zufrieden. Wie können die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen."
Google-Bewertung eines zufriedenen Mandanten
In allen unseren Workshops widmen wir uns intensiv verschiedenen Ausgangssituationen. Es gibt oft verschiedene Perspektiven:
Beispielsweise beim BEM-Prozesses (betriebliches Eingliederungsmanagement):
• Einerseits behandeln wir Fälle, in denen Mitarbeiter motiviert sind, nach der Krankheit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Hier liegt der Fokus darauf, den Prozess korrekt zu gestalten, damit alles reibungslos verläuft. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unkompliziert zu Ergebnissen kommen. Diese BEM-Verfahren sind meist erfolgreich und landen im Normalfall auch nicht vor Gericht.
• Andererseits gibt es schwierigere Fälle, bei denen der Anschein besteht, dass Mitarbeiter dem Arbeitsplatz fernbleiben möchten oder unmotiviert sind. Wenn ein BEM-Verfahren aufgrund dieser Motivationslage scheitert und kein leidensgerechter Arbeitsplatz gefunden werden kann, kann dies eine Kündigung nach sich ziehen. Eine solche Entwicklung birgt das Risiko einer Kündigungsschutzklage und erfordert eine sorgfältige rechtliche Absicherung. Unsere Schulung bereitet Sie darauf vor, diese Verfahren so zu gestalten, dass Ihr Unternehmen rechtlich bestmöglich abgesichert wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail. Bei Fragen können Sie sich jederzeit unter seminare@wittig-uenalp-sued.de melden.