Unsere Leistungen für Arbeitgeber

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Homeoffice beenden – wie es geht und was Sie dabei falsch machen können
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Arbeitsverträge rechtssicher gestalten – mit Blick auf Ihr Unternehmen

Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag ist mehr als eine formale Pflicht. Für Arbeitgeber ist er das wichtigste Instrument, um Erwartungen zu definieren, Risiken zu reduzieren und klare Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit zu schaffen.

Gerade im arbeitnehmerfreundlich geprägten Arbeitsrecht entscheidet eine sorgfältige Vertragsgestaltung oft darüber, ob ein Unternehmen im Konfliktfall handlungsfähig bleibt. Unklare oder lückenhafte Regelungen können später zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen führen.

Die Kanzlei Wittig Ünalp Süd berät Unternehmen bei der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung und unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsverträge so zu entwickeln, dass sie rechtssicher, praxisnah und gleichzeitig flexibel bleiben.

Unser Ziel ist nicht der möglichst lange Vertrag – sondern der richtige Vertrag für Ihr Unternehmen.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, welche Regelungen wirklich notwendig sind, welche Risiken abgesichert werden sollten und an welchen Stellen bewusst Flexibilität erhalten bleiben sollte. Denn ein überladener Arbeitsvertrag kann im Alltag ebenso problematisch sein wie ein unvollständiger.

Maßgeschneiderte Arbeitsverträge für Arbeitgeber

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen geht es um die richtige Balance:
zwischen rechtlicher Sicherheit, unternehmerischer Freiheit und praktischer Umsetzbarkeit im Alltag.

Nicht jede denkbare Klausel ist in der Praxis entscheidend. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Vertragsinhalte wirklich relevant sind und wie sie sinnvoll strukturiert werden sollten.

Oft ist es sinnvoll, bestimmte Themen nicht ausschließlich im Arbeitsvertrag, sondern zusätzlich über Richtlinien, Betriebsvereinbarungen oder ergänzende Dokumente zu regeln. So bleibt Ihr Unternehmen flexibel – bei gleichzeitiger rechtlicher Absicherung.

Die Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht ist deshalb keine Standardaufgabe, sondern eine strategische Unternehmensentscheidung.

Typische Inhalte eines Arbeitsvertrags

Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Wahl des richtigen Vertragstyps
    Unbefristet, befristet, Teilzeit, Minijob oder projektbezogen – jede Vertragsart hat besondere rechtliche Anforderungen. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Modells.
  • Tätigkeitsbeschreibung 
    Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung sorgt für Klarheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit – die Grundlage für faire Leistungsbewertung und klare Strukturen.
  • Vergütungsregelungen
    Vergütung ist mehr als Gehalt. Wir gestalten rechtssichere Modelle zur Mitarbeiterbindung, die transparent und praktikabel sind.
  • Arbeitszeitregelungen
    Wir beraten zu Gleitzeitmodellen, Überstunden, Arbeitszeitkonten und anderen Modellen, die gesetzlichen Vorgaben und Betriebsbedürfnissen entsprechen.
  • Urlaubsregelungen
    Gestaltung von Urlaubsansprüchen mit klarer Abgrenzung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und freiwilligen Zusatzleistungen.
  • Probezeit
    Klare Regelungen geben sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitern Sicherheit in der Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses.
  • Wettbewerbsverbote
    Nachvertragliche Wettbewerbsverbote schützen Ihr Unternehmen – vorausgesetzt, sie sind klar definiert und rechtlich wirksam.
  • Kündigungsfristen
    Wir unterstützen Sie bei der Festlegung gesetzeskonformer, zugleich praxistauglicher Regelungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
  • Fortbildung und Qualifizierung
    Wenn Sie in Weiterbildung investieren, sorgen wir für rechtssichere Rückzahlungsregelungen und faire Formulierungen.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz
    Vertraulichkeitsvereinbarungen und Datenschutzklauseln schützen Ihr Know-how und sichern den Umgang mit sensiblen Informationen ab.
  • Nebentätigkeiten
    Wir formulieren Regelungen, die Interessenkonflikte vermeiden, ohne Mitarbeitende unnötig einzuschränken.
  • Dienstwagen und Sachbezüge
    Klare Vereinbarungen zu Dienstwagen, Zuschüssen oder anderen Sachleistungen vermeiden spätere Missverständnisse.
  • Sabbatical-Regelungen
    Durchdachte Regelungen ermöglichen längere Auszeiten, ohne betriebliche Abläufe zu gefährden.
  • Arbeitsunfähigkeit
    Regelungen zur Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit sowie zur Lohnfortzahlung schaffen Transparenz und Planbarkeit.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
    Wir gestalten rechtssichere Modelle, die sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht werden.
  • Provisions- und Bonusmodelle
    Gerade im Vertrieb ist eine klare, nachvollziehbare Vergütungsstruktur entscheidend für Motivation und Fairness.

Rechtssichere Vertragsgestaltung für Unternehmen

Ein sorgfältig formulierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit, Sicherheit und Planbarkeit – für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen. Wittig Ünalp Süd unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten, bestehende Verträge zu überprüfen oder Musterverträge für verschiedene Positionen zu entwickeln.

Im Mittelpunkt steht dabei stets eine zentrale Frage:
Welche Regelungen sind für Ihr Unternehmen wirklich relevant – und wie lassen sich diese rechtssicher und zugleich praktikabel umsetzen?

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Bereiten Sie sich auf die häufigsten arbeitsrechtlichen Herausforderungen vor – kompakt, praxisnah und direkt anwendbar, noch bevor der Fall eintritt.

Seminar Agenda

15.07.2026
Equalpay & Entgeldtransparenzrichtlinie
20.10.2026
Low Performer, Dauerkranke & Querulanten – schwierige Mitarbeiter rechtssicher führen und trennen
25.08.2026
Homeoffice beenden – wie es geht und was Sie dabei falsch machen können
16.06.2026
Betriebsbedingte Kündigung – rechtssicher umsetzen, Fehler vermeiden

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Vertragsgestaltung — der erste Schritt zur Rechtssicherheit

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben oft ihren Ursprung in unklaren Regelungen aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag. Besonders bei Umstrukturierungen zeigt sich das: Fehlen klare Versetzungsklauseln oder Standortregelungen, wird jede Anpassung zum Streitpunkt. Wer seine Verträge von Anfang an sauber gestaltet, reduziert dieses Risiko erheblich — ein Thema, das wir auch in unseren Seminaren praxisnah vertiefen.

100%
Fokus auf Arbeitgeber
Wir vertreten an unseren Standorten München und Nürnberg ausschließlich Arbeitgeber und kennen die Realität:
  • Arbeitsverträge, die im Streitfall nicht halten, was sie versprechen
  • Klauseln, die unwirksam sind, ohne dass es jemand bemerkt
  • Wettbewerbsverbote, die im Ernstfall nicht durchsetzbar sind

FAQ

Wir von Wittig Ünalp Süd wissen: Ihr Ziel ist ein florierendes Unternehmen mit motivierter Belegschaft. Dazu zählt eine effektive Mitarbeiterbeteiligung genauso.

Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Maximal dreimal innerhalb einer Gesamtdauer von zwei Jahren, wenn keine sachlichen Gründe vorliegen (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Mehr dazu in unserem Ratgeber-Beitrag 'Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Arbeitgeber Geld kosten'.

Welche Kündigungsfrist gilt, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht?

Fehlt eine vertragliche Regelung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB, die mit der Betriebszugehörigkeit gestaffelt ansteigt. Wer als Arbeitgeber Planungssicherheit will, sollte die Fristen explizit im Vertrag festhalten.

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?

Gesetzlich zwingend sind Angaben zu Vertragsparteien, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Der eigentliche Unterschied zwischen einem soliden und einem riskanten Vertrag zeigt sich aber oft erst bei den optionalen Klauseln.

Was bedeutet ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch, sondern nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag - er ist der gesetzliche Regelfall. Ohne wirksame Befristung binden Sie sich als Arbeitgeber potenziell dauerhaft.

Wie lange darf die Probezeit im Arbeitsvertrag dauern?

Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen, wenn während dieser Zeit die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten soll (§ 622 Abs. 3 BGB).

Was ist ein Wettbewerbsverbot?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagt dem Arbeitnehmer nach Vertragsende eine Konkurrenztätigkeit - ist aber nur wirksam, wenn eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % der letzten Vergütung gezahlt wird.

Fachlich überzeugend, praxisnah und ermutigend
Das Seminar ist fachlich sehr überzeugend. Herr Ünalp erklärt komplexe Themen verständlich und praxisnah. Die Inhalte sind anschaulich und direkt anwendbar. Besonders positiv ist seine motivierende Haltung. Vielen Dank!
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Ana-Maria Krauss-Toth
Seminarteilnehmer
Exzellente Vermittlung komplexer Themen
"Das Fachwissen und die Expertise von Herrn Ünalp sind außerordentlich hilfreich. Ich nehme nun bereits zum vierten Mal an seinen Seminaren teil und werde dies auch künftig tun, da sie mich in meiner Rolle als People Lead Germany maßgeblich unterstützen."
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Manuel Fosati
Seminarteilnehmer
Angenehme Kleingruppe
“Super Vortrag! Alle Fragen wurden beantwortet. Herr Ünalp macht das wirklich toll – wir freuen uns schon auf das nächste Seminar. ”
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Zufriedener Mandant
Seminarteilnehmer
Praxisnähe
"Klarheit, Konkret, Ziel gerichtet"
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Dr. Stefano Corvo
Seminarteilnehmer
Dynamisch, authentisch und extrem praxisnah
"Sehr lebhaft und dynamisch durch das Thema geführt. Praxisnah durch authentische Beispiele."
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Zufriedener Mandant
Seminarteilnehmer