Bewertungsplattformen wie Kununu oder Google bieten Arbeitnehmern und Bewerbern die Möglichkeit, Unternehmen anonym zu bewerten. Klingt nach einer guten Idee, oder? Doch was passiert, wenn eine Bewertung nicht nur kritisch, sondern ungerechtfertigt oder geschäftsschädigend ist? Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen können solche Kommentare schnell zu einem ernsten Problem werden. Aber keine Sorge – mit dem richtigen Spielplan können Sie Ihre Reputation wirksam schützen. Wir zeigen Ihnen, wie!
Bevor Sie in die Offensive gehen, prüfen Sie die Bewertung genau. Ist sie tatsächlich ungerechtfertigt? Eine Bewertung gilt als rechtswidrig, wenn sie nachweislich falsche Tatsachen darstellt, Beleidigungen oder Schmähkritik enthält oder gegen rechtliche Bestimmungen wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Meinungsäußerungen sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber auch diese hat ihre Grenzen. Besonders knifflig wird es bei anonymen oder sehr vagen Bewertungen – oft fehlen hier konkrete Angaben, die eine Überprüfung erschweren. Dennoch können Sie Bewertungsplattformen auffordern, die Plausibilität der Bewertung zu prüfen und, wenn nötig, die Löschung einzuleiten.
Wenn eine Bewertung rechtswidrig ist, sollten Sie die Plattform kontaktieren und eine Löschung beantragen. Dabei kommt es auf die richtige Strategie an. Erläutern Sie genau, warum die Bewertung rechtswidrig ist, und dokumentieren Sie alle Nachweise, die Ihre Position untermauern. Ein professionell formuliertes Löschungsersuchen kann den Unterschied machen. Falls Sie unsicher sind, holen Sie sich Hilfe von spezialisierten Kanzleien oder Dienstleistern, die Erfahrung im Umgang mit Bewertungsplattformen haben. Sollte die Plattform nicht reagieren oder die Löschung verweigern, müssen Sie nicht resignieren. Es gibt weitere Möglichkeiten!
Wenn die Zeit drängt, kann eine einstweilige Verfügung schnelle Abhilfe schaffen. Dieses gerichtliche Verfahren dient dazu, eine vorläufige Regelung zu treffen – zum Beispiel die Löschung der Bewertung. Die Bewertung muss erheblichen Schaden anrichten, etwa durch Kundenverlust oder Rufschädigung. Gleichzeitig muss die Rechtswidrigkeit der Bewertung gut dokumentiert sein. Im Erfolgsfall ordnet das Gericht an, die Bewertung zu entfernen oder ähnliche Veröffentlichungen zu unterlassen. Zu beachten ist hier, dass einstweilige Verfügungen einer Dringlichkeit bedürfen, die bei einem längeren zeitlichen Ablauf entfallen kann.
Sie wollen nicht nur Löschung, sondern auch Wiedergutmachung? Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden, wenn die Bewertung rechtswidrig ist und ein finanzieller oder immaterieller Schaden nachweisbar ist. Herausfordernd ist oft die Identifikation des Verfassers, insbesondere bei anonymen Bewertungen. In solchen Fällen kann ein gerichtliches Verfahren zur Offenlegung der Bestandsdaten des Verfassers erforderlich sein – eine Grundlage dafür bietet § 21 TTDSG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), der allerdings eine vorherige Zustimmung durch das Gericht vorgibt.
Negative Bewertungen müssen nicht Ihr Schicksal besiegeln. Mit einer strukturierten Vorgehensweise und professioneller Unterstützung können Sie Ihre Interessen effektiv verteidigen. Der Schlüssel liegt in der Kombination aus sorgfältiger Prüfung, zielgerichtetem Löschungsantrag, gerichtlichen Schritten (falls erforderlich) und der Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Jeder Fall ist einzigartig. Zögern Sie daher nicht, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, der Ihre individuelle Situation analysiert und die beste Strategie für Sie entwickelt. Mit diesem Spielplan behalten Sie das Spiel in der Hand und schützen Ihre Reputation nachhaltig!