Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen mit dem Aktenzeichen 12 Ta 250/08 hat für Arbeitgeber weitreichende Bedeutung. Es betrifft die Frage, inwiefern ein offensichtlich nicht ordnungsgemäß erstelltes Arbeitszeugnis Auswirkungen auf die Abwehr einer Zwangsvollstreckung haben kann. Insbesondere, dass das LAG ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- Euro verhängt hat, zeigt, dass durch ein nicht ordnungsgemäßes Zeugnis die Zwangsvollstreckung nicht abgewendet werden kann.
Dieser Beitrag beleuchtet, was dieses Urteil für Arbeitgeber bedeutet und welche praktischen Konsequenzen daraus abzuleiten sind.
Im Fall des LAG Hessen ging es um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit, bei der ein Arbeitnehmer aufgrund eines mangelhaften Arbeitszeugnisses eine Beschwerde beim Arbeitsgericht eingereicht hat. Der Arbeitnehmer hatte mit dem Arbeitgeber in einem vorgelagerten gerichtlichen Verfahren einen Vergleich geschlossen, wonach sich der Arbeitgeber verpflichtet hatte, ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen. Der Arbeitgeber erteilte sodann ein Arbeitszeugnis, in dem zumindest der Familienname des Arbeitnehmers falsch geschrieben und als Beendigungsdatum der 30.10.2007 statt des 31.10.2007 angegeben war. Der Arbeitnehmer argumentierte, dass ein solches Zeugnis nicht ausreiche, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Das LAG Hessen gab dem Arbeitnehmer Recht und entschied, dass eine fehlerhafte Schreibweise im Arbeitszeugnis die Erfüllung des titulierten Zeugnisanspruchs verhindere und damit im Ergebnis auch die Zwangsvollstreckung möglich sei.
Das LAG Hessen stellte in seinem Urteil klar, dass ein offensichtlich nicht ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis keinen Einfluss auf die rechtliche Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung hat. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer, der ein mangelhaftes oder unzutreffendes Zeugnis erhält, weiterhin berechtigt sein kann, die Zwangsvollstreckung einzuleiten, um ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis zu erhalten.
Für Arbeitgeber stellt dieses Urteil eine wichtige Orientierungshilfe dar. Arbeitgeber müssen sich bewusst sein, dass ein schlecht ausgestelltes Arbeitszeugnis in keinem Fall dazu verwendet werden kann, rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Arbeitgeber sollten daher den rechtlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis höchste Priorität einräumen, um nicht unnötige rechtliche Auseinandersetzungen oder zusätzliche Kosten zu riskieren. Im Ergebnis riskieren Arbeitgeber sogar, ein Zwangsgeld auferlegt zu bekommen.
Hier sind einige wichtige Punkte, die Arbeitgeber beachten sollten:
Das Urteil des LAG Hessen (Az. 12 Ta 250/08) stellt für Arbeitgeber eine wichtige Erinnerung dar, dass ein nicht ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis nicht als Mittel zur Verhinderung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dient. Arbeitgeber sollten sich der rechtlichen Bedeutung von Arbeitszeugnissen bewusst sein und sicherstellen, dass diese korrekt und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erstellt werden. Ein gut formuliertes und rechtssicheres Zeugnis schützt nicht nur den Arbeitnehmer, sondern kann auch das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken bewahren.