Unternehmertreffen Arbeitsrecht

Thema: Abmahnung 
richtig formulieren"

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(26.11.2024 bereits ausgebucht)
Zusatztermin: 
11.12.2024
Uhrzeit: 09:00 – 12:30 Uhr; 3,5h
Kostenbeitrag: 55,- EUR
Ort: Unsere Kanzleiräume,
Widenmayerstrasse 18,
80538 München

Das erwartet Sie:

Jeder Arbeitgeber kennt das Problem: Abmahnungen sind notwendig, um die Weichen für eine spätere Kündigung zu stellen, doch häufig werden sie nicht korrekt formuliert – und das kann teuer werden. Das Risiko ist hoch: Wenn eine Abmahnung unwirksam ist, führt dies oft dazu, dass die Kündigung ebenfalls unwirksam ist, und der Arbeitgeber verliert vor Gericht. Schlimmer noch, der Arbeitgeber muss Verzugslohn zahlen, obwohl gute Kündigungsgründe vorlagen. Solche Fehler sind vermeidbar!

Für Eilige:
In diesem Unternehmertreffen zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Abmahnungen rechtssicher formulieren, einstellen und alle formalen Fehler vermeiden. In praxisnahen Beispielen zeigen wir Ihnen, wie Sie Verzugslohn vermeiden und Kündigungen erfolgreich durchsetzen. Kein „Rechtsdeutsch“, sondern klare, verständliche Lösungen. Wir gehen auf typische Stolperfallen ein, wie zum Beispiel:

  • Fehlerhafte Abmahnungen in der Probezeit : Eine Abmahnung signalisiert, dass der Mitarbeiter noch eine Chance bekommt. Wird die Kündigung jedoch zu schnell nach einer Abmahnung ausgesprochen, könnte der Richter dies als widersprüchlich ansehen – und die Kündigung wird unwirksam.
  • Unspezifische Formulierungen : Sätze wie „wie wir Ihnen schon mehrfach gesagt haben…“ sind nicht ausreichend, wenn man nicht genau nachweisen kann, was und wann etwas gesagt wurde.

Für Detail-Interessierte:
Wir behandeln unter anderem folgende Schwerpunkte:

  1. Rechtssichere Abmahnungen formulieren : Vermeidung von Formfehlern, die dazu führen, dass eine Kündigung scheitert.
  2. Abmahnungen und die Probezeit : Warum es problematisch sein kann, eine Kündigung zu kurz nach einer Abmahnung auszusprechen.
  3. Nachweisprobleme : Wie Sie durch klare, nachvollziehbare Dokumentation Ihre Abmahnungen und spätere Kündigungen stützen.
  4. Zustellung der Kündigung: Wie Sie eine Abmahnung rechtssicher zustellen.
  5. Konsequenzen bei fehlerhaften Abmahnungen : Die Risiken von Verzugslohn und unwirksamen Kündigungen.
  6. Fehlende Konkretisierung des Fehlverhaltens : Allgemeine Aussagen wie „Sie haben wiederholt Ihre Pflichten verletzt“ sind nicht ausreichend. Das konkrete Fehlverhalten und der Zeitraum müssen genau beschrieben werden.
  7. Unzureichende Dokumentation : Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Fehlverhalten mit Belegen zu untermauern, wird die Abmahnung im Ernstfall kaum standhalten.

 

Für Netzwerker:
Neben der fachlichen Fortbildung bietet unser Unternehmertreffen auch eine hervorragende Gelegenheit zum Austausch mit anderen Arbeitgebern und Personalverantwortlichen. Bei Tee, Kaffee und Snacks können Sie wertvolle Kontakte knüpfen und Erfahrungen austauschen.

Wir freuen uns, Sie persönlich bei uns begrüßen zu dürfen.

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Erfahrung, die Vertrauen schafft

Unsere Kanzlei wurzelt in 20 Jahren engagierter Praxis im Arbeitsrecht. Die stetige Fortbildung unserer Anwälte ist dabei kein Selbstzweck, sondern unser Versprechen an Sie, stets auf dem aktuellsten Stand des Rechts zu agieren. Die dynamische Welt des Arbeitsrechts verlangt nach Spezialisten, die nicht nur gesetzliche Texte interpretieren, sondern auch die Sprache des Unternehmertums sprechen.
Kontakt

"Top Unterstützung und Beratung. Die mit unserem Fall betraute Anwältin, Fr. Zimmermann, hat es hervorragend verstanden, die für unseren Fall maßgeblichen Regelungen des Arbeitsrechts auch für uns nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und uns so sehr gut durch das Verfahren zu führen. Mit dem schlussendlich erzielten Ergebnis sind wir ausgesprochen zufrieden. Wie können die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen."

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