Seit über zwei Jahrzehnten beherrschen und perfektionieren wir die Kunst des Arbeitsrechts für Arbeitgeber und Unternehmen. Unsere Expertise liegt in der Vermittlung komplexer Rechtsthemen ohne Juristendeutsch mit anschaulichen Fällen in Workshops und Fortbildungen – angeboten als offene Seminare oder maßgeschneidert als Inhouse-Veranstaltungen für Ihr Unternehmen.





Sind Sie als Arbeitgeber unsicher, wie Sie auf Minderleistung oder Schlechtleistung im Betrieb reagieren sollen? Kennen Sie die Voraussetzungen, sich notfalls von Mitarbeitern zu trennen, die Ihre Erwartungen dauerhaft nicht erfüllen? Liegt mangelnde Leistungsbereitschaft vor oder sind es gesundheitliche Gründe die die Arbeitsfähigkeit einschränken?
Mit der Wahl beginnt eine neue Dynamik.Neue Betriebsräte testen Grenzen. Erfahrene Gremien nutzen den Neustart zur Positionsstärkung. Wer jetzt keine klare Linie hat, gerät schnell in eine defensive Haltung.
Viele Arbeitgeber halten an Mitarbeitern fest, obwohl die Zusammenarbeit längst nicht mehr funktioniert. Nicht aus Überzeugung – sondern aus Unsicherheit. Zu groß erscheinen die rechtlichen Hürden, zu unklar die finanziellen Risiken, zu schwer kalkulierbar der Ausgang eines möglichen Prozesses.
Das Thema Vergütung war für Arbeitgeber lange Zeit eine interne Angelegenheit. Mit dem Entgelttransparenzgesetz hat der Gesetzgeber diese Grundannahme grundlegend verändert. Beschäftigte haben heute weitreichende Auskunftsansprüche über Vergütungsstrukturen, Vergleichsgruppen und Entgeltbestandteile – und Unternehmen stehen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Was auf den ersten Blick nach „mehr Transparenz“ klingt, birgt in der Praxis erhebliche arbeitsrechtliche, wirtschaftliche und strategische Risiken.
Arbeitsrecht bleibt ein Minenfeld: Neue Urteile, Pflichten und Risiken können teuer werden. Fehler bei Zielvereinbarungen, Entgeltgleichheit oder Befristungen führen oft zu Schadensersatz oder unwirksamen Kündigungen. In unserem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über 2025 und einen Ausblick auf 2026 – inklusive konkreter Handlungsempfehlungen, um rechtssicher und souverän zu agieren.
Jeder Arbeitgeber kennt das Problem: Häufig werden Abmahnungen nicht korrekt formuliert – und das kann teuer werden. Das Risiko ist hoch: Wenn eine Abmahnung unwirksam ist, führt dies oft dazu, dass die Kündigung ebenfalls unwirksam ist, und der Arbeitgeber verliert vor Gericht. Schlimmer noch, der Arbeitgeber muss Verzugslohn zahlen, obwohl gute Kündigungsgründe vorlagen. Solche Fehler sind vermeidbar!
"Kündigung geht - oder geht nicht?" - die wohl meistgestellte Frage in unserer Kanzlei und von uns schon tausendfach in Einzelgesprächen beantwortet. Höchste Zeit also, darüber einen Crash-Kurs von 4 Stunden anzubieten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtliche Risiken minimieren, klar kommunizieren und souverän handeln können – gegenüber Mitarbeitern, Gerichten und Rechtsanwälten.
Wir versenden regelmäßig unseren Arbeitgeber-Newsletter mit aktuellen Informationen, Urteilen und Praxisfällen aus dem Arbeitsrecht. Außerdem informieren wir Sie frühzeitig über neue Seminartermine – viele unserer Veranstaltungen sind schnell ausgebucht. Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand. Lernen Sie uns kennen und abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir freuen uns auf Sie
"Top Unterstützung und Beratung. Die mit unserem Fall betraute Anwältin, Fr. Zimmermann, hat es hervorragend verstanden, die für unseren Fall maßgeblichen Regelungen des Arbeitsrechts auch für uns nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und uns so sehr gut durch das Verfahren zu führen. Mit dem schlussendlich erzielten Ergebnis sind wir ausgesprochen zufrieden. Wie können die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen."
Google-Bewertung eines zufriedenen Mandanten
