HR- und Unternehmerseminar

Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit und Hush Trips 
Heimliches Arbeiten aus dem Ausland – was tun als Arbeitgeber?

Seminar für HR, Geschäftsführung & Führungskräfte am 27. & 28. August 2025 in München

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Nächste Termine & Anmeldung

  • 27. August 2025

    ⏰ Uhrzeit: von 09:30 bis 13:30 Uhr
    📍 Ort: In unserer Kanzlei, Widenmayerstraße 18, 80538 München
    💶 Kostenbeitrag: 195 € zzgl. MwSt.
    📘 Inklusive: Seminarunterlagen, Checklisten
    💼 Zielgruppe: Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR, Führungskräfte

    Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – sichern Sie sich jetzt Ihren Platz.

    AUSGEBUCHT

    28. August 2025

    ⏰ Uhrzeit: von 09:30 bis 13:30 Uhr
    📍 Ort: In unserer Kanzlei, Widenmayerstraße 18, 80538 München
    💶 Kostenbeitrag: 195 € zzgl. MwSt.
    📘 Inklusive: Seminarunterlagen, Checklisten
    💼 Zielgruppe: Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR, Führungskräfte

    Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – sichern Sie sich jetzt Ihren Platz.

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Das erwartet Sie

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Darf die Entgeltfortzahlung verweigert werden, wenn der Urlaub verlängert wird?

Wann ist eine fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Erkrankung möglich?

Ist ein Hush Trip (heimliches Arbeiten aus dem Ausland) ein Kündigungsgrund?wegen vorgetäuschter Erkrankung möglich?

Die Agenda – kompakt, verständlich, anwendbar

1. Unser BAG-Fall: Beweiswert ausländischer AU-Bescheinigungen

Ein Lagerarbeiter meldet sich aus Tunesien krank – Attest in französischer Sprache, angebliche Bettruhe, aber Rückreise per Fähre und Auto.
Was entschied das BAG? Wie handeln Sie als Arbeitgeber richtig?

2. Vorgetäuschte Krankheit als Kündigungsgrund?

Acht Mitarbeitende erscheinen nicht zu einem Aufhebungsgespräch – alle krank. AU-Bescheinigungen sind rückdatiert.
Wann reicht der Verdacht für eine verhaltensbedingte Kündigung?

3. Hush Trip aus Thailand

Mitarbeiter gibt vor, im Homeoffice zu arbeiten – ist tatsächlich in Südostasien. Arbeitgeber erreicht ihn nur über eine Rufumleitung.

 

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Was Sie nach dem Seminar können

1. Sie kennen die aktuelle Rechtslage und relevante Urteile

Sie können Risiken besser einschätzen

Sie wissen, wie Sie arbeitsrechtlich richtig reagieren

Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit schwierigen Mitarbeitenden

Erfahrung, die Vertrauen schafft

Unsere Kanzlei wurzelt in 20 Jahren engagierter Praxis im Arbeitsrecht. Die stetige Fortbildung unserer Anwälte ist dabei kein Selbstzweck, sondern unser Versprechen an Sie, stets auf dem aktuellsten Stand des Rechts zu agieren. Die dynamische Welt des Arbeitsrechts verlangt nach Spezialisten, die nicht nur gesetzliche Texte interpretieren, sondern auch die Sprache des Unternehmertums sprechen.
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"Top Unterstützung und Beratung. Die mit unserem Fall betraute Anwältin, Fr. Zimmermann, hat es hervorragend verstanden, die für unseren Fall maßgeblichen Regelungen des Arbeitsrechts auch für uns nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und uns so sehr gut durch das Verfahren zu führen. Mit dem schlussendlich erzielten Ergebnis sind wir ausgesprochen zufrieden. Wie können die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen."

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Anmeldung

Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail. Bei Fragen können Sie sich jederzeit unter seminare@wittig-uenalp-sued.de melden.

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Wittig Ünalp Süd Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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