Seminar für HR, Geschäftsführung & Führungskräfte am 27. & 28. August 2025 in München
1. Unser BAG-Fall: Beweiswert ausländischer AU-Bescheinigungen
Ein Lagerarbeiter meldet sich aus Tunesien krank – Attest in französischer Sprache, angebliche Bettruhe, aber Rückreise per Fähre und Auto.
Was entschied das BAG? Wie handeln Sie als Arbeitgeber richtig?
2. Vorgetäuschte Krankheit als Kündigungsgrund?
Acht Mitarbeitende erscheinen nicht zu einem Aufhebungsgespräch – alle krank. AU-Bescheinigungen sind rückdatiert.
Wann reicht der Verdacht für eine verhaltensbedingte Kündigung?
3. Hush Trip aus Thailand
Mitarbeiter gibt vor, im Homeoffice zu arbeiten – ist tatsächlich in Südostasien. Arbeitgeber erreicht ihn nur über eine Rufumleitung.
1. Sie kennen die aktuelle Rechtslage und relevante Urteile
Sie können Risiken besser einschätzen
Sie wissen, wie Sie arbeitsrechtlich richtig reagieren
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit schwierigen Mitarbeitenden
"Top Unterstützung und Beratung. Die mit unserem Fall betraute Anwältin, Fr. Zimmermann, hat es hervorragend verstanden, die für unseren Fall maßgeblichen Regelungen des Arbeitsrechts auch für uns nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und uns so sehr gut durch das Verfahren zu führen. Mit dem schlussendlich erzielten Ergebnis sind wir ausgesprochen zufrieden. Wie können die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen."
Google-Bewertung eines zufriedenen Mandanten
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