Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Bereiche des Arbeitslebens, einschließlich der Gehaltsabrechnung. Arbeitgeber setzen verstärkt auf digitale Übermittlungsmethoden, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Die rechtlichen Anforderungen an die Form und den Zugang zu Gehaltsabrechnungen sind jedoch nicht abschließend geklärt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28. Januar 2025, Az. 9 AZR 48/24, eine wegweisende Entscheidung getroffen, die maßgeblichen Einfluss auf die Praxis haben dürfte. Insbesondere die Anforderungen an die Bereitstellung digitaler Gehaltsabrechnungen und die Bedeutung der Holschuld und der Textform standen im Mittelpunkt des Verfahrens.
Ein Arbeitnehmer erhielt seine Gehaltsabrechnungen bisher in Papierform. Der Arbeitgeber entschied sich, die Abrechnungen künftig nur noch digital in einem geschützten Online-Portal zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass dies nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, und forderte weiterhin eine Bereitstellung in Papierform. Er berief sich darauf, dass die Bereitstellung im Portal nicht den Zugang der Abrechnung sicherstelle und er keine Möglichkeit habe, die Abrechnungen ohne technischen Aufwand zu erhalten.
Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, Gehaltsabrechnungen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist, dass die digitale Bereitstellung den Anforderungen der Holschuld und der Textform genügt.
Das Urteil des BAG hat weitreichende Implikationen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen und betriebliche Abläufe. Arbeitgeber sollten insbesondere folgende Aspekte beachten:
Das Urteil des BAG vom 28. Januar 2025 schafft Klarheit für Arbeitgeber, die Gehaltsabrechnungen digital bereitstellen möchten. Die Entscheidung stärkt die Möglichkeit, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, setzt jedoch zugleich klare Anforderungen an die Umsetzung. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die digitale Bereitstellung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und in ihren Arbeitsverträgen transparente Regelungen getroffen werden. Eine rechtlich einwandfreie Umsetzung trägt dazu bei, mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und die Akzeptanz digitaler Prozesse in der Belegschaft zu erhöhen.