Unternehmertreffen Arbeitsrecht

Thema: Lowperformer, "der nicht will"

JETZT ANMELDEN
Termin: 12.09.2024
Uhrzeit: 09:30 – 13:00 Uhr; 3,5h
Kostenbeitrag: 55,- EUR
Ort: Unsere Kanzleiräume,
Widenmayerstrasse 18,
80538 München

Das erwartet Sie:

- Kann ein Arbeitgeber bei Low Performern Lohn einbehalten oder gar kündigen?
- Ist eine fristlose Kündigung bei einer unterdurchschnittlichen Leistung möglich?
- Ist eine Videoüberwachung verwertbar, wenn diese datenschutzwidrig installiert worden ist und sogar eine Betriebsvereinbarung die Verwertbarkeit ausschließt?


Anhand aktueller Rechtsprechung erklären wir wie gewohnt ohne Juristendeutsch praxisnahe Probleme und Lösungsansätze von drei Fällen.

1. Low Performer im Homeoffice: 
Arbeitnehmerin arbeitet entsprechend ihrem Arbeitsvertrag als Pflegemanagerin im Homeoffice und auch im Betrieb. Fest steht, dass die Arbeitnehmerin im Homeoffice Arbeitsleistung erbracht hat. Der Arbeitgeber vertritt jedoch die Meinung, es sei viel zu wenig. Kann ein Arbeitgeber kündigen und den Lohn einbehalten?

2. Fristlose Kündigung bei unterdurchschnittlicher Leistung:
Zwei Servicemitarbeiter haben statt 60 % nur 16-35 % Telefoniezeiten. Sie geben auch zu, dass ihre Leistung zwar unterdurchschnittlich gewesen sei. Betrügerisch sei es aber nicht gewesen. Kann hier fristlos gekündigt werden?

3. Videoüberwachung:
Der Arbeitnehmer behauptet, an den Wochenenden gearbeitet zu haben und verlangt Zahlung. Der Arbeitgeber wertet eine Videoüberwachung aus, die am Eingang zum Betrieb installiert ist. Zum einen war die Kamera datenschutzwidrig installiert. Außerdem gibt es eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat, die vorsieht, dass solche Aufzeichnungen vom Arbeitgeber nicht verwertet werden dürfen. Kann der Arbeitgeber kündigen?

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich begrüßen zu dürfen und mit Ihnen über diese entscheidenden Themen zu diskutieren. Für Ihr leibliches Wohl sorgen wir mit Tee, Kaffee, erfrischenden Getränken und leckeren Häppchen.

Registrieren Sie sich jetzt, um sich Ihren Platz bei diesem informativen Unternehmertreffen zu sichern.
JETZT ANMELDEN

Erfahrung, die Vertrauen schafft

Unsere Kanzlei wurzelt in 20 Jahren engagierter Praxis im Arbeitsrecht. Die stetige Fortbildung unserer Anwälte ist dabei kein Selbstzweck, sondern unser Versprechen an Sie, stets auf dem aktuellsten Stand des Rechts zu agieren. Die dynamische Welt des Arbeitsrechts verlangt nach Spezialisten, die nicht nur gesetzliche Texte interpretieren, sondern auch die Sprache des Unternehmertums sprechen.
Kontakt

"Top Unterstützung und Beratung. Die mit unserem Fall betraute Anwältin, Fr. Zimmermann, hat es hervorragend verstanden, die für unseren Fall maßgeblichen Regelungen des Arbeitsrechts auch für uns nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und uns so sehr gut durch das Verfahren zu führen. Mit dem schlussendlich erzielten Ergebnis sind wir ausgesprochen zufrieden. Wie können die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen."

Google-Bewertung eines zufriedenen Mandanten

Ausgezeichnete Expertise

Anmeldung

Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail. Bei Fragen können Sie sich jederzeit unter uenalp@wittig-uenalp.de melden.

Wittig Ünalp Süd Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-up