Markus Goltzsch

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Steckbrief

Rechtsanwalt:

Rechtsanwalt seit 2003
Fachanwalt:
Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2009
Status:

• Leiter Dezernat Versicherungsrecht München und Nürnberg
• Stellvertretender Leiter der Rechtsanwaltskanzlei München

Zusatzausbildung:
Lehrgang gem §§ 4, 4a FAO zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
Werdegang:
Rechtsanwalt Goltzsch ist in München geboren, aufgewachsen und hat an der Uni München studiert. Nach dem Staatsexamen begann er 2004 bei Kühnel Rechtsanwälte München, wo er früh das versicherungsrechtliche Dezernat eigenverantwortlich leitete. Zu seinem Aufgabengebiet zählte vor allem die Vertretung von Versicherungsunternehmen, was ihm tiefe Einblicke in die Regulierungspraxis ermöglichte. Das war dann auch der Grund seiner Entscheidung, zukünftig nur noch für Versicherungsnehmer tätig zu werden. Er schloss sich daher Anfang 2011 der Kanzlei Wittig Ünalp an. Bereits 2013 wurde er aufgrund seines besonderen Einsatzes für unsere Mandanten und seiner Erfolge vor Gericht Senior Associate, 2014 wurde er Leiter des Dezernats „Versicherungsrecht im Arbeitsrecht“ für München und Nürnberg, 2016 aufgrund seiner besonderen persönlichen Eigenschaften stellvertretender Leiter der Rechtsanwaltskanzlei München.
Tätigkeitsumfang:
Als Leiter des Dezernats „Versicherungsrecht im Arbeitsrecht“ sondiert er alle versicherungsrechtlichen Fälle und teilt sie dem jeweils besten Anwalt zu, wenn er den Fall nicht selbst übernimmt. Besonders spezialisiert hat sich Herr Goltzsch auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung, die private Krankenversicherung sowie auf das Sachversicherungsrecht, dort vor allem auf (Firmen-) Gebäude- und Inhaltsschäden, wobei dort Firmenversicherungen überwiegen (Betriebsunterbrechungsversicherung). Häufig handelt es sich um Brand-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- oder Elementarschäden. Selbstverständlich ist Herr Goltzsch auch im Bereich der Betrieblichen Altersvorsoge tätig. Zu seinem Aufgabengebiet zählt auch die Geschäftsführerhaftung wie auch dessen Versicherungen, wie die D&O Versicherung. Gleiches gilt für die Cyber-Police sowie derzeit aktuell die Betriebsschließungsversicherungen.
Veröffentlichungen:

• VK Versicherung und Recht kompakt: Ausgabe 2/19, S. 22ff: Im Nachprüfungsverfahren ist auf das vorhergehende Anerkenntnis des Versicherers abzustellen, Urteil OLG München 25 U 2202/17

• VK Versicherung und Recht kompakt: Ausgabe 11/18, S. 183 ff: Bei vereinbarter Schriftform ist Kündigung per Fax mit eingescannter Unterschrift unwirksam, Urteil LG München II, 10 O 2591/17

Mandantenstimmen:

Mandantenstimmen finden Sie auf anwalt.de und google.de.

Anwaltskammer:

Hier finden Sie die Kammerzugehörigkeit.

Wittig Ünalp Süd Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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